Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahme-Vertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder - falls eine schriftliche Zusage (Bestätigung) aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen normalerweise bei: Übernachtung mit Frühstück 20%, Übernachtung mit Halbpension 30%, Übernachtung mit Vollpension 40% und reiner Übernachtung ohne zusätzliche Leistungen 10%
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
7. Der Mietvertrag gilt für einen Tag (24 Std.) abgeschlossen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Sofern das bestellte Zimmer bei der Anreise vor 11 Uhr und bei der Abreise nach 11 Uhr vom Gast in Anspruch genommen wird, ist der Gastgeber zur Berechnung einer weiteren Übernachtung berechtigt.
8. Der Vermieter hat dafür zu sorgen dass das Zimmer bis 14 Uhr am Anreisetag bezogen werden kann.
Buchen ohne Risiko
Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast - aus welchen Gründen auch immer - einen gebuchten Aufenthalt nicht an und ist eine anderweitige Vermietung des Zimmers nicht möglich, so hat der Beherbergungsbetrieb weiterhin Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.